Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 11/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Anwaltsblatt
§ 3 UWG 2004, § 4 UWG 2004, § 5 UWG 2004
Werbung mit "Spezialist für Mietrecht" - anwaltverein.de , S. 87
§§ 3, 4, 5 UWG; § 7 BORA
Werbung mit "Spezialist für Mietrecht"
Papierfundstellen
- AnwBl 2008, 295
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 11/07
Zudem handelt es sich um einen zwar nicht kurzen, aber doch überschaubaren Zeitraum (vgl. LG Dortmund, NJW-RR 2006, 345), der überdies bereits einige Jahre zurückliegt, so dass sich die Frage stellt, ob das ,,Spezia- listentum" noch aktuell ist und bei ihr tatsächlich ,,besondere Erfahrungen" (wie es das Bundesverfassungsgericht bei der Bezeichnung von Ärzten als ,,Spezialisten" formuliert hat, BVerfG NJW 2002, 1331, 1332) vorliegen.Das Grundrecht der Berufsfreiheit in Verbindung mit dem Übermaß- verbot steht einem Verbot von Angaben über spezielle Qualifika- tionen nicht entgegen, wenn diese irreführend sind (BVerfG NJW 2004, 2656, 2657 f und BVerfG NJW 2002, 1331 zu Ärzten; jeweils m. w. N.).
- OLG Nürnberg, 20.03.2007 - 3 U 2675/06
Irreführende Werbung eines Rechtsanwalts bei Verwendung der Bezeichnung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 11/07
Wenn das OLG Nürnberg in der von den Verfügungskläge- rinnen zitierten Entscheidung vom 20.3.2007 3 U 2675/06 (NJW 2007, 1984) meine, von einem ,,Spezialisten" werde er- wartet, dass er über herausragende Kenntnisse und Fähigkei- ten, die über diejenigen eines Fachanwalts hinausgehen, verfü- gen müsse, sei dem nicht zu folgen.cc) Erfüllt aufgrund dessen Rechtsanwältin B. nicht die Anfor- derungen, die sich aus § 7 Abs. 1 BORA an die Führung der Bezeichnung ,,Spezialistin für Mietrecht" ergeben, so kann da- hinstehen, ob wie die Verfügungsklägerinnen in Übereinstim- mung mit dem OLG Nürnberg (NJW 2007, 1984, 1985;… ebenso LG Dortmund aaO und LG Regensburg NJW-RR 2004, 1044, 1045) meinen die Befähigung eines ,,Spezialisten" generell über dieje- nige eines vergleichbaren Fachanwalts hinausgehen müsse, weil das rechtsuchende Publikum diese Erwartungen hege.
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 97/04
Regenwaldprojekt II
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 11/07
Zwar trifft grundsätzlich den Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Annahme einer Ir- reführung (vgl. nur BGH GRUR 2007, 251, 253) und damit auch für die Unrichtigkeit der beanstandeten Angaben (…Hefer- mehl/Köhler/Bornkamm, aaO, § 5 UWG Rn. 1.18), letzteres gilt aber dann nicht uneingeschränkt, wenn es um Tatsachen geht, die in den Verantwortungsbereich des Werbenden gehören.
- BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04
Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 11/07
Das Grundrecht der Berufsfreiheit in Verbindung mit dem Übermaß- verbot steht einem Verbot von Angaben über spezielle Qualifika- tionen nicht entgegen, wenn diese irreführend sind (BVerfG NJW 2004, 2656, 2657 f und BVerfG NJW 2002, 1331 zu Ärzten; jeweils m. w. N.). - LG Dortmund, 29.09.2005 - 18 O 96/05
Werbung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit der Behauptung: " Wir haben …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 11/07
Zudem handelt es sich um einen zwar nicht kurzen, aber doch überschaubaren Zeitraum (vgl. LG Dortmund, NJW-RR 2006, 345), der überdies bereits einige Jahre zurückliegt, so dass sich die Frage stellt, ob das ,,Spezia- listentum" noch aktuell ist und bei ihr tatsächlich ,,besondere Erfahrungen" (wie es das Bundesverfassungsgericht bei der Bezeichnung von Ärzten als ,,Spezialisten" formuliert hat, BVerfG NJW 2002, 1331, 1332) vorliegen. - LG Regensburg, 07.11.2003 - 2 HKO 969/03
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 11/07
cc) Erfüllt aufgrund dessen Rechtsanwältin B. nicht die Anfor- derungen, die sich aus § 7 Abs. 1 BORA an die Führung der Bezeichnung ,,Spezialistin für Mietrecht" ergeben, so kann da- hinstehen, ob wie die Verfügungsklägerinnen in Übereinstim- mung mit dem OLG Nürnberg (NJW 2007, 1984, 1985; ebenso LG Dortmund aaO und LG Regensburg NJW-RR 2004, 1044, 1045) meinen die Befähigung eines ,,Spezialisten" generell über dieje- nige eines vergleichbaren Fachanwalts hinausgehen müsse, weil das rechtsuchende Publikum diese Erwartungen hege.